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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-249/21Fuhrmann-2-GmbH v B

Entschieden
2022-04-07
ECLI
ECLI:EU:C:2022:269
CELEX
62021CJ0249
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2011/83/EU – Art. 8 Abs. 2 – Auf elektronischem Wege geschlossene Fernabsatzverträge – Informationspflichten des Unternehmers – Aktivierung einer Schaltfläche oder einer ähnlichen Funktion, um eine Bestellung mit Zahlungsverpflichtung zu tätigen – Eindeutige Formulierung, die den Worten ‚zahlungspflichtig bestellen‘ entspricht – Alleinige Berücksichtigung der Worte auf der Schaltfläche oder der ähnlichen Funktion, um die Ähnlichkeit einer solchen Formulierung zu beurteilen.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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