Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-249/21Fuhrmann-2-GmbH v B
- Entschieden
- 2022-04-07
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:269
- CELEX
- 62021CJ0249
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 2011/83/EU – Art. 8 Abs. 2 – Auf elektronischem Wege geschlossene Fernabsatzverträge – Informationspflichten des Unternehmers – Aktivierung einer Schaltfläche oder einer ähnlichen Funktion, um eine Bestellung mit Zahlungsverpflichtung zu tätigen – Eindeutige Formulierung, die den Worten ‚zahlungspflichtig bestellen‘ entspricht – Alleinige Berücksichtigung der Worte auf der Schaltfläche oder der ähnlichen Funktion, um die Ähnlichkeit einer solchen Formulierung zu beurteilen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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