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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-249/18Staatssecretaris van Financiën v CEVA Freight Holland BV

Entschieden
2019-07-10
ECLI
ECLI:EU:C:2019:587
CELEX
62018CJ0249
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollkodex – Zollanmeldung – Fehlerhafte Angabe der Unterposition der Kombinierten Nomenklatur – Nacherhebungsbescheid – Art. 78 des Zollkodex – Überprüfung der Anmeldung – Änderung des Transaktionswerts – Art. 221 des Zollkodex – Frist für die Verjährung des Rechts auf Erhebung der Zollschuld – Unterbrechung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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