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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-249/06Commission of the European Communities v Kingdom of Sweden

Entschieden
2009-03-03
ECLI
ECLI:EU:C:2009:119
CELEX
62006CJ0249
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 307 Abs. 2 EG - Nichtergreifung geeigneter Maßnahmen zur Behebung der Unvereinbarkeiten zwischen den vor dem Beitritt des Mitgliedstaats zur Europäischen Union mit Drittstaaten geschlossenen bilateralen Abkommen und dem EG-Vertrag - Bilaterale Investitionsabkommen des Königreichs Schweden mit der Argentinischen Republik, der Republik Bolivien, der Republik Côte d’Ivoire, der Arabischen Republik Ägypten, Hong Kong, der Republik Indonesien, der Volksrepublik China, der Republik Madagaskar, Malaysia, der Islamischen Republik Pakistan, der Republik Peru, der Republik Senegal, der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka, der Tunesischen Republik, der Sozialistischen Republik Vietnam, der Republik Jemen und der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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