Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-249/05Commission of the European Communities v Republic of Finland
- Entschieden
- 2006-06-15
- ECLI
- ECLI:EU:C:2006:411
- CELEX
- 62005CJ0249
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG und 49 EG - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 21 und 22 - Pflicht eines Steuerpflichtigen, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem er steuerpflichtige Umsätze bewirkt, ansässig ist, einen Steuervertreter zu benennen, der die Mehrwertsteuer nicht unmittelbar schuldet.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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