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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-249/05Commission of the European Communities v Republic of Finland

Entschieden
2006-06-15
ECLI
ECLI:EU:C:2006:411
CELEX
62005CJ0249
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG und 49 EG - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 21 und 22 - Pflicht eines Steuerpflichtigen, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem er steuerpflichtige Umsätze bewirkt, ansässig ist, einen Steuervertreter zu benennen, der die Mehrwertsteuer nicht unmittelbar schuldet.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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