Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-247/21Luxury Trust Automobil GmbH v Finanzamt Österreich
- Entschieden
- 2022-12-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:966
- CELEX
- 62021CJ0247
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 42 Buchst. a – Art. 197 Abs. 1 Buchst. c – Art. 226 Nr. 11a – Art. 141 – Steuerbefreiung – Dreiecksgeschäft – Bestimmung des Endempfängers einer Lieferung als Schuldner der Mehrwertsteuer – Rechnungen – Angabe ‚Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers‘ – Unverzichtbarkeit – Weglassen dieser Angabe auf einer Rechnung – Rückwirkende Berichtigung der Rechnung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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