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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-246/24Criminal proceedings against ZZ

Entschieden
2025-04-30
ECLI
ECLI:EU:C:2025:295
CELEX
62024CJ0246
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren – Verordnung (EU) Nr. 833/2014 – Art. 5i Abs. 2 Buchst. a – Verbot der Ausfuhr von auf Euro lautenden Banknoten – Ausnahme für den Fall einer für den persönlichen Gebrauch erforderlichen Ausfuhr – Banknoten, die zur Deckung medizinischer Behandlungskosten bestimmt sind.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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