Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-246/24Criminal proceedings against ZZ
- Entschieden
- 2025-04-30
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:295
- CELEX
- 62024CJ0246
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren – Verordnung (EU) Nr. 833/2014 – Art. 5i Abs. 2 Buchst. a – Verbot der Ausfuhr von auf Euro lautenden Banknoten – Ausnahme für den Fall einer für den persönlichen Gebrauch erforderlichen Ausfuhr – Banknoten, die zur Deckung medizinischer Behandlungskosten bestimmt sind.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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