Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-246/05Armin Häupl v Lidl Stiftung & Co. KG
- Entschieden
- 2007-06-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2007:340
- CELEX
- 62005CJ0246
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Markenrecht - Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 89/104/EWG - Keine ernsthafte Benutzung der Marke - Begriff ‚Tag des Abschlusses des Eintragungsverfahrens‘.
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