Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑245/11K v Bundesasylamt
- Entschieden
- 2012-11-06
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:685
- CELEX
- 62011CJ0245
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Verordnung (EG) Nr. 343/2003 – Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem der Mitgliedstaaten gestellten Asylantrags zuständig ist – Humanitäre Klausel – Art. 15 der Verordnung – Person, der in einem Mitgliedstaat Asyl gewährt wird und die wegen einer schweren Krankheit auf die Unterstützung des Asylbewerbers angewiesen ist – Art. 15 Abs. 2 der Verordnung – Pflicht des nach den Kriterien des Kapitels III der Verordnung nicht zuständigen Mitgliedstaats zur Prüfung des von diesem Asylbewerber gestellten Asylantrags – Voraussetzungen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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