Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-245/01RTL Television GmbH v Niedersächsische Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk
- Entschieden
- 2003-10-23
- ECLI
- ECLI:EU:C:2003:580
- CELEX
- 62001CJ0245
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Richtlinie 89/552/EWG - Artikel 11 Absatz 3 - Fernsehen - Fernsehwerbung - Werbeunterbrechungen audiovisueller Werke - Begriff der Reihen.
Legt aus
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