Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-244/18 PLarko Geniki Metalleftiki kai Metallourgiki AE v European Commission
- Entschieden
- 2020-03-26
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:238
- CELEX
- 62018CJ0244
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Kapitalzufuhr und staatliche Garantien – Begriff der staatlichen Beihilfe – Begriff ‚Vorteil‘ – Grundsatz des privaten Wirtschaftsteilnehmers – Kriterium des privaten Kapitalgebers – Pflicht der Europäischen Kommission zu sorgfältiger und unvoreingenommener Prüfung – Gerichtliche Nachprüfung – Beweislast – Begriff ‚Unternehmen in Schwierigkeiten‘ – Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen – Mitteilung über staatliche Garantien – Vorübergehender Rahmen von 2011 – Höhe der zurückzufordernden Beihilfen – Begründungspflichten der Kommission und des Gerichts der Europäischen Union.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht