Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑244/11European Commission v Hellenic Republic
- Entschieden
- 2012-11-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2012:694
- CELEX
- 62011CJ0244
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 43 EG und Art. 56 EG – Regelung, wonach der Erwerb des Stimmrechts in einem Ausmaß von mehr als 20 % des Gesellschaftskapitals bestimmter ‚strategischer Aktiengesellschaften‘ der vorherigen Genehmigung bedarf – Verfahren zur nachträglichen Kontrolle bestimmter Beschlüsse dieser Gesellschaften.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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