Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑243/13European Commission v Kingdom of Sweden

Entschieden
2014-12-04
ECLI
ECLI:EU:C:2014:2413
CELEX
62013CJ0243
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Umwelt – Richtlinie 2008/1/EG – Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung – Bestehende Anlage – Genehmigungsverfahren – Laufende Verfahren – Urteil, mit dem der Gerichtshof das Vorliegen einer Vertragsverletzung festgestellt hat – Nichtdurchführung – Art. 260 Abs. 2 AEUV – Geldbuße– Pauschalbetrag – Zwangsgeld.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung