Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C‑243/11RVS Levensverzekeringen NV v Belgische Staat
- Entschieden
- 2013-02-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2013:85
- CELEX
- 62011CJ0243
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Direktversicherung (Lebensversicherung) – Jährliche Steuer auf Versicherungsverträge – Richtlinie 2002/83/EG – Art. 1 Abs. 1 Buchst. g und Art. 50 – Begriff des Mitgliedstaats der Verpflichtung – In den Niederlanden niedergelassenes Versicherungsunternehmen – Versicherungsnehmer, der in den Niederlanden einen Versicherungsvertrag abgeschlossen und nach Vertragsschluss seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Belgien verlegt hat – Freier Dienstleistungsverkehr.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht