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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-242/22 PPUCriminal proceedings against TL

Entschieden
2022-08-01
ECLI
ECLI:EU:C:2022:611
CELEX
62022CJ0242
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Richtlinie 2010/64/EU – Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen – Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 – Begriff ,wesentliche Unterlagen‘ – Richtlinie 2012/13/EU – Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren – Art. 3 Abs. 1 Buchst. d – Anwendungsbereich – Fehlende Umsetzung in nationales Recht – Unmittelbare Wirkung – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 47 und Art. 48 Abs. 2 – Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten – Art. 6 – Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung – Verstoß gegen die Bewährungsauflagen – Unterbliebene Übersetzung wesentlicher Unterlagen und Fehlen eines Dolmetschers bei ihrer Erstellung – Widerruf der Strafaussetzung – Keine Übersetzung der den Widerruf betreffenden Verfahrenshandlungen – Folgen für die Gültigkeit des Widerrufs – Mit relativer Nichtigkeit geahndeter Verfahrensmangel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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