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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-242/20HRVATSKE ŠUME d.o.o., Zagreb v BP Europa SE

Entschieden
2021-12-09
ECLI
ECLI:EU:C:2021:985
CELEX
62020CJ0242
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 5 Nr. 3 – Begriff der ‚Verfahren, die eine unerlaubte Handlung, eine ihr gleichgestellte Handlung oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben‘ – Gerichtliches Vollstreckungsverfahren – Auf ungerechtfertigte Bereicherung gestützte Klage auf Herausgabe des rechtsgrundlos Erlangten – Art. 22 Nr. 5 – Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen – Ausschließliche Zuständigkeit.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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