Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-242/20HRVATSKE ŠUME d.o.o., Zagreb v BP Europa SE
- Entschieden
- 2021-12-09
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:985
- CELEX
- 62020CJ0242
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 5 Nr. 3 – Begriff der ‚Verfahren, die eine unerlaubte Handlung, eine ihr gleichgestellte Handlung oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben‘ – Gerichtliches Vollstreckungsverfahren – Auf ungerechtfertigte Bereicherung gestützte Klage auf Herausgabe des rechtsgrundlos Erlangten – Art. 22 Nr. 5 – Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen – Ausschließliche Zuständigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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