Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-240/24Proceedings brought by
- Entschieden
- 2025-12-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:1019
- CELEX
- 62024CO0240
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 267 AEUV – Notariatsangestellter – Begriff ‚Gericht‘ – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Nachlasszeugnis – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 – Weigerung einer Bank, das Europäische Nachlasszeugnis anzuerkennen – Art. 71 – Einleitung des Verfahrens zum Widerruf oder zur Änderung des Europäischen Nachlasszeugnisses von Amts wegen durch einen Notar – Keine Ausübung einer gerichtlichen Funktion – Unzulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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