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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-240/23Herbaria Kräuterparadies GmbH v Freistaat Bayern

Entschieden
2024-10-04
ECLI
ECLI:EU:C:2024:852
CELEX
62023CJ0240
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Landwirtschaft und Fischerei – Ökologische/biologische Erzeugnisse – Verordnung (EU) 2018/848 – Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion – Art. 16 – Kennzeichnung – Art. 30 – Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion – Art. 33 – Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion – Verwendungsbedingungen – Konformität des Erzeugnisses mit der Verordnung 2018/848 – Art. 45 und 48 – Einfuhr von Erzeugnissen aus einem Drittland zum Zweck des Inverkehrbringens in der Union als ökologische/biologische Erzeugnisse – Gleichwertigkeit der Produktionsvorschriften dieses Drittlands mit den Vorschriften der Verordnung 2018/848 – Verwendung des Drittlandslogos für ökologische/biologische Produktion.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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