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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-240/17E

Entschieden
2018-01-16
ECLI
ECLI:EU:C:2018:8
CELEX
62017CJ0240
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Drittstaatsangehöriger, der sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhält – Gefahr für die öffentliche Ordnung und die nationale Sicherheit – Richtlinie 2008/115/EG – Art. 6 Abs. 2 – Rückkehrentscheidung – Verbot der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten – Ausschreibung zur Verweigerung der Einreise in den Schengen‑Raum – Drittstaatsangehöriger, der über einen von einem anderen Mitgliedstaat erteilten gültigen Aufenthaltstitel verfügt – Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen – Art. 25 Abs. 2 – Konsultationsverfahren zwischen dem ausschreibenden Mitgliedstaat und dem Mitgliedstaat, der den Aufenthaltstitel erteilt hat – Frist – Keine Stellungnahme des konsultierten Vertragsstaats – Folgen für die Vollziehung der Rückkehrentscheidung und des Einreiseverbots.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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