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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-24/25Mission – Trading, Gestão e Serviços, Unipessoal, Lda (Zona Franca da Madeira) v Autoridade Tributária e Assuntos Fiscais da Região Autónoma da Madeira

Entschieden
2025-10-31
ECLI
ECLI:EU:C:2025:862
CELEX
62025CO0024
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Staatliche Beihilfen – Art. 108 AEUV – Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem die Rückforderung rechtswidriger Beihilfen angeordnet wird – Verordnung (EU) 2015/1589 – Art. 16 Abs. 3 – Art. 17 Abs. 1 – Nationale Regelung, die eine Ausschlussfrist vorsieht, die kürzer als die im Unionsrecht vorgesehene Verjährungsfrist ist – Effektivitätsgrundsatz.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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