Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-24/15Josef Plöckl v Finanzamt Schrobenhausen
- Entschieden
- 2016-10-20
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:791
- CELEX
- 62015CJ0024
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Sechste Richtlinie – Art. 28c Teil A Buchst. a und d – Verbringung von Gegenständen innerhalb der Europäischen Union – Recht auf Befreiung – Nichteinhaltung der Verpflichtung, eine vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen – Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung – Versagung der Befreiung – Zulässigkeit.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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