Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-239/24Proceedings brought by FP and LD

Entschieden
2026-03-26
ECLI
ECLI:EU:C:2026:249
CELEX
62024CJ0239
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Art. 82 Abs. 2 AEUV – Gesetzgebungskompetenz der Union – Richtlinie 2012/29/EU – Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten – Art. 2 Abs. 1 Buchst. a – Begriff ‚Opfer‘ – Extraterritoriale Zuständigkeit der Strafgerichte eines Mitgliedstaats – Unanwendbarkeit dieser Richtlinie.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung