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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-239/23Karl und Georg Anwander GbR Güterverwaltung v Land Baden-Württemberg

Entschieden
2024-10-17
ECLI
ECLI:EU:C:2024:888
CELEX
62023CJ0239
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – Finanzierung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 – Art. 31 und 32 – Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete – Berggebiete – Ausgleichszulage – Nationale Verwaltungsvorschriften, wonach die Zahlung dieser Zulage für förderfähige Gebiete ausgeschlossen ist, die in einer anderen Region desselben Mitgliedstaats liegen als der, in der sich der Sitz des landwirtschaftlichen Betriebs befindet – Bestimmungen, wonach der Sitz des landwirtschaftlichen Betriebs eine Voraussetzung für die Gewährung der Ausgleichszulage darstellt.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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