Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-239/23Karl und Georg Anwander GbR Güterverwaltung v Land Baden-Württemberg
- Entschieden
- 2024-10-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2024:888
- CELEX
- 62023CJ0239
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – Finanzierung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 – Art. 31 und 32 – Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete – Berggebiete – Ausgleichszulage – Nationale Verwaltungsvorschriften, wonach die Zahlung dieser Zulage für förderfähige Gebiete ausgeschlossen ist, die in einer anderen Region desselben Mitgliedstaats liegen als der, in der sich der Sitz des landwirtschaftlichen Betriebs befindet – Bestimmungen, wonach der Sitz des landwirtschaftlichen Betriebs eine Voraussetzung für die Gewährung der Ausgleichszulage darstellt.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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