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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-239/22État belge and Promo 54 v Promo 54 and État belge

Entschieden
2023-03-09
ECLI
ECLI:EU:C:2023:181
CELEX
62022CJ0239
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 12 Abs. 1 und 2 – Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn sie vor dem Erstbezug erfolgt – Keine Bestimmungen des nationalen Rechts zur Festlegung der Einzelheiten der Anwendung des mit dem Erstbezug verbundenen Kriteriums – Art. 135 Abs. 1 Buchst. j – Steuerbefreiungen – Lieferung eines Gebäudes nach Umbau, das vor dem Umbau Gegenstand eines Erstbezugs war – Lehrmeinung im nationalen Verwaltungsrecht, wonach in hinreichendem Umfang umgebaute Gebäude neuen Gebäuden gleichgestellt werden.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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