Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-239/21 PPetr Fryč v European Commission
- Entschieden
- 2022-03-01
- ECLI
- ECLI:EU:C:2022:144
- CELEX
- 62021CO0239
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Staatliche Beihilfen – Gruppenfreistellungsverordnungen – Druckindustrie – Programm für staatliche Beihilfen, die die tschechischen Behörden bestimmten Unternehmen gewähren – Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem dieses Programm genehmigt wird – Wegen Verspätung abgewiesene Nichtigkeitsklage – Schadensersatzklage – Schaden, der durch Handlungen der Kommission und des Gerichtshofs verursacht worden sein soll – Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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