Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-239/16 PAnte Šumelj and Others v European Commission
- Entschieden
- 2017-02-01
- ECLI
- ECLI:EU:C:2017:91
- CELEX
- 62016CO0239
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Schadensersatzklage – Akte über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union – Verpflichtungen hinsichtlich einer Strategie für die Justizreform – Einführung und anschließende Abschaffung des Amts des Gerichtsvollziehers – Schäden, die den zu Gerichtsvollziehern ernannten Personen entstanden sind – Kein Verschulden bei der Überwachung der Verpflichtungen der Republik Kroatien durch die Europäische Kommission – Abweisung der Klage – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht