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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-238/24NR v Ministero della Difesa and Others

Entschieden
2025-04-10
ECLI
ECLI:EU:C:2025:258
CELEX
62024CJ0238
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Beschluss 2010/279/GASP – Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan – Art. 7 Abs. 3 – Kosten für abgeordnetes Personal – Zulagen, die sowohl von der Europäischen Union als auch von dem Mitgliedstaat, dem der Mitarbeiter angehört, gezahlt werden – Kumulierung – Art. 24 Abs. 1 Unterabs. 2 letzter Satz EUV – Art. 275 Abs. 1 AEUV – Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts über die GASP.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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