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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-238/22FW v LATAM Airlines Group SA

Entschieden
2023-10-26
ECLI
ECLI:EU:C:2023:815
CELEX
62022CJ0238
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 2 Buchst. j – Art. 3 – Art. 4 Abs. 3 – Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung – Fluggast, der im Voraus über die Nichtbeförderung unterrichtet wurde – Keine Verpflichtung des Fluggasts, sich am Flugsteig einzufinden – Art. 5 Abs. 1 Buchst. c – Ausnahmen vom Ausgleichsanspruch bei Annullierung eines Fluges – Unanwendbarkeit dieser Ausnahmen bei vorweggenommener Beförderungsverweigerung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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