Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-238/19EZ v Bundesrepublik Deutschland
- Entschieden
- 2020-11-19
- ECLI
- ECLI:EU:C:2020:945
- CELEX
- 62019CJ0238
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Asylpolitik – Richtlinie 2011/95/EU – Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft – Verweigerung des Militärdienstes – Art. 9 Abs. 2 Buchst. e – Recht des Herkunftslandes, das das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht vorsieht – Schutz der Personen, die nach dem Ablauf einer Frist zur Aussetzung des Militärdienstes aus ihrem Herkunftsland geflohen sind – Art. 9 Abs. 3 – Verknüpfung zwischen den in Art. 10 dieser Richtlinie genannten Gründen und der Strafverfolgung und Bestrafung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchst. e dieser Richtlinie – Beweis.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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