Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-237/09Belgian State v Nathalie De Fruytier
- Entschieden
- 2010-06-03
- ECLI
- ECLI:EU:C:2010:316
- CELEX
- 62009CJ0237
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. d - Befreiungen dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten - Lieferungen von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch - Befreiung der Beförderung von Organen und dem menschlichen Körper entnommenen Substanzen, die von einem Selbständigen für Krankenhäuser und Laboratorien durchgeführt wird - Begriffe ‚Lieferung von Gegenständen‘ und ‚Dienstleistung‘ - Unterscheidungskriterien.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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