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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-234/19EOS Matrix d.o.o. v Entazis d.o.o

Entschieden
2019-11-06
ECLI
ECLI:EU:C:2019:986
CELEX
62019CO0234
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 805/2004 – Europäischer Vollstreckungstitel – Notar, der in einem Zwangsvollstreckungsverfahren auf der Grundlage einer glaubwürdigen Urkunde tätig wird – Nicht kontradiktorisches Verfahren – Art. 18 AEUV – Umgekehrte Diskriminierung – Kein Zusammenhang mit dem Unionsrecht – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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