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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-233/23Alphabet Inc. and Others v Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato

Entschieden
2025-02-25
ECLI
ECLI:EU:C:2025:110
CELEX
62023CJ0233
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Beherrschende Stellung – Art. 102 AEUV – Digitale Märkte – Digitale Plattform – Weigerung eines Unternehmens in beherrschender Stellung, das eine digitale Plattform entwickelt hat, den Zugang zu dieser Plattform einem Drittunternehmen, das eine Anwendung entwickelt hat, zu ermöglichen, indem es die Interoperabilität der Plattform mit der Anwendung gewährleistet – Beurteilung der Unerlässlichkeit des Zugangs zu einer digitalen Plattform – Auswirkungen des beanstandeten Verhaltens – Objektive Rechtfertigung – Notwendigkeit, dass das Unternehmen in beherrschender Stellung ein Template für eine Kategorie von Anwendungen entwickelt, um den Zugang zu ermöglichen – Definition des relevanten nachgelagerten Marktes.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
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    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

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