Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-232/15 Pultra air GmbH v European Union Intellectual Property Office (EUIPO)
- Entschieden
- 2016-04-21
- ECLI
- ECLI:EU:C:2016:299
- CELEX
- 62015CO0232
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Rechtsmittel – Unionsmarke – Unionswortmarke ultra.air ultrafilter – Nichtigkeitsverfahren – Absolutes Eintragungshindernis oder absoluter Nichtigkeitsgrund – Beschreibender Charakter – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a – Nichtigerklärung durch die Beschwerdekammer – Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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