Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss
C-231/23Proceedings brought by 'Eurobank Bulgaria' AD
- Entschieden
- 2023-12-18
- ECLI
- ECLI:EU:C:2023:1008
- CELEX
- 62023CO0231
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Verbraucherschutz – Missbräuchliche Klauseln – Richtlinie 93/13/EWG – Klage eines Gewerbetreibenden in Bezug auf einen Teil einer Forderung aus einem Verbrauchervertrag – Dieser Klage stattgebendes Urteil, mit dem die Gültigkeit des gesamten Vertrags bestätigt wird – Späteres Verfahren in Bezug auf einen anderen Teil dieser Forderung – Rechtskraft.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht