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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-231/21IA v Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Entschieden
2022-03-31
ECLI
ECLI:EU:C:2022:237
CELEX
62021CJ0231
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Dublin System – Verordnung (EU) Nr. 604/2013 – Art. 29 Abs. 2 – Überstellung des Asylbewerbers in den für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat – Überstellungsfrist von sechs Monaten – Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist höchstens auf ein Jahr im Fall einer Inhaftierung – Begriff ‚Inhaftierung‘ – Zwangsweise Unterbringung des Asylbewerbers in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses mit gerichtlicher Genehmigung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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