Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-231/20MT v Landespolizeidirektion Steiermark
- Entschieden
- 2021-10-14
- ECLI
- ECLI:EU:C:2021:845
- CELEX
- 62020CJ0231
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Dienstleistungsfreiheit – Art. 56 AEUV – Glücksspiel – Zugänglichmachen von verbotenen Ausspielungen – Sanktionen – Verhältnismäßigkeit – Mindestgeldstrafen – Kumulierung – Fehlende Höchstgrenze – Ersatzfreiheitsstrafe – Proportionaler Beitrag zu den Kosten des Verfahrens – Art. 49 Abs. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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