Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-231/14 PInnoLux Corp. v European Commission

Entschieden
2015-07-09
ECLI
ECLI:EU:C:2015:451
CELEX
62014CJ0231
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Art. 101 AEUV – Art. 53 des EWR-Abkommens – Weltmarkt für Flüssigkristallanzeigen (LCD) – Preisfestsetzung – Geldbußen – Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen (2006) – Ziff. 13 – Bestimmung des Umsatzes, der mit der Zuwiderhandlung in Zusammenhang steht – Interne Verkäufe des betreffenden Produkts außerhalb des EWR – Berücksichtigung der Verkäufe der Endprodukte, in die das betreffende Produkt eingebaut ist, an Dritte im EWR.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung