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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-230/18PI v Landespolizeidirektion Tirol

Entschieden
2019-05-08
ECLI
ECLI:EU:C:2019:383
CELEX
62018CJ0230
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 49 AEUV – Art. 15 Abs. 2 und Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr – Beschränkung – Sofortige Schließung eines Gewerbebetriebs – Fehlende Begründung – Zwingende Gründe des Allgemeininteresses – Verhinderung von Straftaten gegenüber Prostituierten – Schutz der öffentlichen Gesundheit – Verhältnismäßigkeit der Beschränkung der Niederlassungsfreiheit – Art. 47 und 48 der Charta der Grundrechte – Wirksamkeit der gerichtlichen Kontrolle – Verteidigungsrechte – Allgemeiner Grundsatz des Rechts auf eine gute Verwaltung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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