Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-230/18PI v Landespolizeidirektion Tirol
- Entschieden
- 2019-05-08
- ECLI
- ECLI:EU:C:2019:383
- CELEX
- 62018CJ0230
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 49 AEUV – Art. 15 Abs. 2 und Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr – Beschränkung – Sofortige Schließung eines Gewerbebetriebs – Fehlende Begründung – Zwingende Gründe des Allgemeininteresses – Verhinderung von Straftaten gegenüber Prostituierten – Schutz der öffentlichen Gesundheit – Verhältnismäßigkeit der Beschränkung der Niederlassungsfreiheit – Art. 47 und 48 der Charta der Grundrechte – Wirksamkeit der gerichtlichen Kontrolle – Verteidigungsrechte – Allgemeiner Grundsatz des Rechts auf eine gute Verwaltung.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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