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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-230/15Brite Strike Technologies Inc. v Brite Strike Technologies SA

Entschieden
2016-07-14
ECLI
ECLI:EU:C:2016:560
CELEX
62015CJ0230
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 22 Nr. 4 – Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums – Art. 71 – Von den Mitgliedstaaten für besondere Rechtsgebiete geschlossene Übereinkommen – Benelux Übereinkommen über geistiges Eigentum – Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Benelux-Marken, -Marken und -Modelle – Art. 350 AEUV.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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