Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-230/02Grossmann Air Service, Bedarfsluftfahrtunternehmen GmbH & Co. KG v Republik Österreich
- Entschieden
- 2004-02-12
- ECLI
- ECLI:EU:C:2004:93
- CELEX
- 62002CJ0230
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge - Artikel 1 Absatz 3 und Artikel 2 Absatz 1 Buchstabeb - Personen, denen die Nachprüfungsverfahren zur Verfügung stehen müssen - Begriff 'Interesse an einem öffentlichen Auftrag'.
Legt aus
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