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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-23/21IO v Wallonische Region

Entschieden
2021-09-23
ECLI
ECLI:EU:C:2021:770
CELEX
62021CO0023
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Art. 49 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Straßenverkehr – Fahrer mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat – Fahrzeug, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist – Fahrzeug, das der geschäftsführenden Gesellschafterin einer in diesem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird – Verpflichtung zur Anmeldung im ersten Mitgliedstaat.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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