Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-229/24TK and OP v Riksåklagaren
- Entschieden
- 2026-04-16
- ECLI
- ECLI:EU:C:2026:298
- CELEX
- 62024CJ0229
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsangleichung – Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen – Verordnung (EU) Nr. 596/2014 – Marktmissbrauch – Insidergeschäfte – Art. 7 Abs. 1 Buchst. a – Begriff ,Insiderinformation‘ – Kriterien – Öffentlicher Charakter der Information – Art. 17 – Veröffentlichung einer Insiderinformation durch einen Emittenten – Entscheidung eines Auftraggebers, einen öffentlichen Auftrag nicht an ein Bieterunternehmen zu vergeben – Vorzeitiger Verkauf von Aktien dieses Unternehmens – Durchführungsverordnung (EU) 2016/1055 – Art. 2 – Modalitäten der Veröffentlichung von Insiderinformationen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.
Überprüfbare Vertrauenssignale
- Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
- Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
- Version und Lesedatum an jeder Antwort
- Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
- Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht