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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-229/23Criminal proceedings against HYA and Others

Entschieden
2024-06-13
ECLI
ECLI:EU:C:2024:505
CELEX
62023CJ0229
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Telekommunikationssektor – Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre – Richtlinie 2002/58/EG – Art. 15 Abs. 1 – Einschränkung der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation – Gerichtliche Entscheidung, mit der das Mithören, Abhören und Speichern von Telefongesprächen von Personen, die einer schweren vorsätzlichen Straftat verdächtigt werden, genehmigt werden – Nationale Regelung, nach der eine solche Entscheidung selbst eine ausdrückliche schriftliche Begründung enthalten muss, unabhängig davon, ob ein begründeter Antrag der Strafverfolgungsbehörden vorliegt – Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Begründungspflicht.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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