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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-228/18Gazdasági Versenyhivatal v Budapest Bank Nyrt. and Others

Entschieden
2020-04-02
ECLI
ECLI:EU:C:2020:265
CELEX
62018CJ0228
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Wettbewerb – Kartelle – Art. 101 Abs. 1 AEUV – Kartenzahlungssysteme – Vereinbarung zwischen Banken über die Festlegung des Interbankenentgelts – Vereinbarung, die den Wettbewerb sowohl ihrem Zweck als auch ihrer Wirkung nach beschränkt – Begriff der ‚bezweckten‘ Wettbewerbsbeschränkung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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