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Gerichtshof der Europäischen Union · Beschluss

C-227/18VE v WD

Entschieden
2018-11-08
ECLI
ECLI:EU:C:2018:891
CELEX
62018CO0227(01)
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 53 Abs. 2 und Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in mit Verbrauchern geschlossenen, auf eine Fremdwährung lautenden Kreditverträgen – Klausel über das Wechselkursrisiko – Erfordernis der klaren und verständlichen Abfassung – Im Vertrag festgelegte wesentliche Voraussetzungen „zur Information“ – Richtlinie 2008/48/EG – Auswirkungen von Fehlern einer Kreditprüfung.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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