Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-226/07Flughafen Köln/Bonn GmbH v Hauptzollamt Köln
- Entschieden
- 2008-07-17
- ECLI
- ECLI:EU:C:2008:429
- CELEX
- 62007CJ0226
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Art. 14 Abs. 1 Buchst. a - Steuerfreiheit von zur Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnissen - Besteuerungsmöglichkeit aus umweltpolitischen Gründen - Unmittelbare Wirkung der Steuerbefreiung.
Legt aus
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