Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil
C-225/22'R' S.A. v AW 'T” sp. z o.o.'
- Entschieden
- 2025-09-04
- ECLI
- ECLI:EU:C:2025:649
- CELEX
- 62022CJ0225
- Rechtskraft
- Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Schlagwörter des Gerichts
Vorlage zur Vorabentscheidung – Rechtsstaatlichkeit – Richterliche Unabhängigkeit – Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV – Wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen – Nationale Regelung und Rechtsprechung, wonach es den nationalen Gerichten untersagt ist, die Legitimität der Gerichte und der verfassungsmäßigen Organe in Frage zu stellen oder die Rechtmäßigkeit der Ernennung der Richter, die diesen angehören, festzustellen oder zu beurteilen – Niederes Gericht, das prüft, ob es sich bei einem höheren Gericht um ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht handelt – Izba Kontroli Nadzwyczajnej i Spraw Publicznych (Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten) des Sąd Najwyższy (Oberstes Gericht, Polen) – Kein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht – Vorrang des Unionsrechts – Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung als nicht existent anzusehen.
Legt aus
Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.
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