Rättskällor med officiella primärkällor

Utskrivet ·

Zum Inhalt springen
Zur Antwort springen

Zurück zu den Entscheidungen

Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C‑224/12 PEuropean Commission v Kingdom of the Netherlands and ING Groep NV

Entschieden
2014-04-03
ECLI
ECLI:EU:C:2014:213
CELEX
62012CJ0224
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Rechtsmittel – Finanzsektor – Beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats – Staatliche Beihilfe zugunsten einer Bankengruppe – Form – Kapitalzuführung im Rahmen eines Umstrukturierungsplans – Entscheidung – Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt – Voraussetzungen – Änderung der Bedingungen für die Rückzahlung der Beihilfe – Kriterium des privaten Kapitalgebers.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

    Überprüfbare Vertrauenssignale

    • Sechs feste Blöcke, eine Quelle je Zeile
    • Kein Satz von einem Sprachmodell geschrieben
    • Version und Lesedatum an jeder Antwort
    • Keine Kundendaten, keine Dokumente, keine Beratung
    • Modellkarte und Prüfung nach der KI-Verordnung veröffentlicht

    ModellkartePrüfung