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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-223/98Adidas AG

Entschieden
1999-10-14
ECLI
ECLI:EU:C:1999:500
CELEX
61998CJ0223
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Freier Warenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 3295/94 - Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie Verbot ihrer Ausfuhr und Wiederausfuhr - Nationale Vorschriften, die die Vertraulichkeit des Namens der Empfänger von Sendungen, die von den Zollbehörden aufgrund der Verordnung zurückgehalten werden, vorsehen - Vereinbarkeit der nationalen Vorschriften mit der Verordnung (EG) Nr. 3295/94.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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