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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-223/15combit Software GmbH v Commit Business Solutions Ltd

Entschieden
2016-09-22
ECLI
ECLI:EU:C:2016:719
CELEX
62015CJ0223
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Unionsmarke – Einheitlichkeit – Feststellung einer Verwechslungsgefahr nur für einen Teil der Union – Territoriale Reichweite des in Art. 102 dieser Verordnung geregelten Verbots.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

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