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Gerichtshof der Europäischen Union · Urteil

C-222/22Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl v JF

Entschieden
2024-02-29
ECLI
ECLI:EU:C:2024:192
CELEX
62022CJ0222
Rechtskraft
Endgültig, die Entscheidung ist nicht anfechtbar

Schlagwörter des Gerichts

Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Asylpolitik – Richtlinie 2011/95/EU – Voraussetzungen für einen Anspruch auf internationalen Schutz – Inhalt des zu gewährenden Schutzes – Art. 5 – Aus Nachfluchtgründen entstehender Bedarf an internationalem Schutz – Folgeantrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft – Art. 5 Abs. 3 – Begriff der ‚Umstände, die der Antragsteller nach Verlassen des Herkunftslands selbst geschaffen hat‘ – Missbrauchsabsicht und Absicht, das anwendbare Verfahren zu instrumentalisieren – Aktivitäten im Aufnahmemitgliedstaat, die nicht Ausdruck und Fortsetzung einer bereits im Herkunftsland bestehenden Überzeugung oder Ausrichtung sind – Religionswechsel.

Legt aus

    Gelesen bei EU:s publikationsbyrå, Cellar (EUR-Lex och CURIA) am 2026-08-22.

    Die Zeile gibt wieder, was die Quelle schreibt. Sie ist keine Zusammenfassung, keine Schlussfolgerung zu einem Einzelfall und keine Rechtsberatung.

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